Mehr Infos unter:
Jugendmusikschule Wangen












 

 





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Klarinette:

 

Leonie Woll
Anna Deinhart
Franziska Leszinski
Madlene Sies
Johanna Schweizer

Trompete:

Maximilian Groß
Kilian Schöllhorn
Samuel Sauter
 
Flöte: Vanessa Traut Posaune: Bechteler Roman
Horn: Mira Woll
Mara Immler

Tenorhorn:

Julian Putz
 

Tuba:

Andreas Groß

 


Seit 1993 gibt es ein Konzept der Nachwuchsförderung bei der MK Maria-Thann. Es waren weniger Nachwuchssorgen, die uns dazu bewogen haben, sondern die
Sicherung einer qualifizierten Ausbildung zu tragbaren Kosten. Auch vor 1993 bekamen unsere Jungbläser das Instrument und die Tracht vom Verein kostenlos gestellt. Das war und ist auch heute weit und breit nicht üblich. Um aber in Maria-Thann auch künftig eine erfolgreiche Oberstufenkapelle zu erhalten, sind besondere Anstrengungen notwendig. Entscheidend ist jedoch der Spaß an der Blasmusik und die Kameradschaft im Verein.

  1. Die MK Maria-Thann ist bestrebt, interessierten Jugendlichen, eine fundierte Instrumentalausbildung auf einem für das Blasorchester geeigneten Instrument zu vermitteln. Die MK wird dabei vorrangig solche Instrumentalsausbildungen fördern, die dem Bedarf der MK entgegenkommen. Die Wahl des Ausbildungsinstrumentes hat deshalb in Absprache mit der MK zu erfolgen.

  2. Die Ausbildung erfolgt  i. d. R. an der JMS Wangen oder die MK engagiert qualifizierte Ausbilder. Sie ist als wöchentlicher Einzelunterricht auf eine Dauer von 3 bis 4 Jahren angelegt und hat eine gehobene Spieltechnik als Ziel. Um das Ausbildungsziel in angemessener Zeit erreichen zu können, werden ein Mindestalter (10 bis 12 Jahre) je nach Instrument und eine Elementarausbildung (Musikschule) oder eine gleichwertige Vorbildung vorausgesetzt.

  3. Im Hinblick auf die nicht unerheblichen Ausbildungskosten, werden die Schüler angehalten, durch regelmäßigen Besuch der Unterrichtsstunden und engagiertes häusliches Üben, das Erreichen des Ausbildungszieles in angemessener Zeit zu gewährleisten. Kann eine Unterrichtsstunde/Probe nicht besucht werden (z.B. wg. Krankheit), so muß eine Benachrichtigung erfolgen.

  4. Übungsinstrumente und das Probelokal werden von der MK zur Verfügung gestellt. Instrumente und Noten sind nach den Anweisungen der Ausbilder pfleglich zu behandeln und aufzubewahren.

  5. Die MK behält sich vor, zusammen mit den Eltern und Ausbildern einen Vorspieltag abzuhalten. Neben der Präsentation des momentanen Leistungsstandes dient dieser Auftritt zur Gewöhnung an selbstsicheres Musizieren vor Publikum. Auch fördert es den Informations- u. Erfahrungsaustausch zwischen Eltern und Ausbildungskräften. Während der Instrumentalausbildungszeit wird die Bläserprüfung in Bronze des Allgäu-Schwäbischen-Musikbundes (ASM) abgelegt.

  6. Nach ein bis zwei Jahren sollte der Instrumentalschüler im Schülerorchester der MK mitspielen können. Dort wird insbesondere das Zusammenspiel und der kameradschaftliche Umgang gepflegt. Beides wird von der MK als ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung und Vorbereitung zum Übertritt in die MK angesehen. Das Schülerorchester absolviert im Jahr nur wenige Auftritte samt den davor notwendigen Proben.

  7. Der Zuschuss der MK zu den Unterrichtskosten während der Instrumentalausbildung bis zum Eintritt in die Kapelle beträgt derzeit 20 Prozent. Die MK fördert ein Ausbildungsjahr erst dann, wenn die Kinder im Kalenderjahr des Beginns (Herbst) mindestens das 9. Lebensjahr vollenden. Die Zahlung erfolgt jährlich, nachträglich und wird nur bei einem entsprechenden Engagement des Schülers ausbezahlt. Da es sich um eine freiwillige Leistung der MK handelt, erwartet die MK vom Schüler eine rege Teilnahme am Probenbesuch, beim Schülervorspiel und bei den Auftritten während der Instrumentalausbildung. Über den Zuschuss entscheidet die Vorstandschaft.

  8. Mit dem Eintritt in die MK wird die weitere Ausbildung als Weiterbildung angesehen. Förderunterricht und Umschulungen werden von der MK mit bis zu 40 % bezuschusst, soweit die Weiterbildung Interesse und auf Veranlassung der MK erfolgte und der Jungbläser mindestens ein durchschnittliches Engagement (z.B. Probenbesuch und Auftrittsbeteiligung) zeigte. Die Bezuschussung des Förderunterrichts (nicht Umschulungen) ist auf 4 Jahre begrenzt.

  9. Mit Beginn der Instrumentalausbildung bei der MK erfolgt eine Mitgliedsmeldung an den ASM. Über den Beitritt zur Musikkapelle entscheidet die Vorstandschaft der MK.

    Änderungen vorbehalten


    Stand 23.10.2011

Download der Ausbildungsrichtlinien

© Musikkapelle Maria-Thann, www.mk-maria-thann.de, 08.11.2011